Allgemeine Geschäftsbedingungen Herba-Plastic AG
§1 Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Herba-Plastic AG, Grellingerstrasse 41, 4208 Nunningen, im weiteren als «HERBA» bezeichnet, erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen. Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese von HERBA schriftlich bestätigt werden.
§2 Rahmenaufträge
Rahmenaufträge gelten als Festaufträge und sind innerhalb einer Frist von 12 Monaten verbindlich abzunehmen, falls nichts anderes vereinbart worden ist. Wir behalten uns vor, nicht bezogene Waren nach dieser Zeit zu fakturieren. Ein Rücktritt von einem vereinbarten Rahmenauftrag ist nicht möglich.
§3 Muster
Unsere Angebote sind in allen Teilen freibleibend. Aufträge sind für uns erst dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Muster sind unverbindliche Ansichtsmuster, Beschreibungen und Masse sind als Richtwerte zu betrachten. Von uns gelieferte Muster, Entwürfe und Originale werden berechnet, sofern das Angebot nicht zu einem Auftrag führt. Abweichende Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
Die Muster sind Eigentum der HERBA und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht anderweitig verwendet werden, an Dritte abgegeben oder Dritten zugänglich gemacht werden.
§4 Preise
Massgebend sind die in der Offerte/ Auftragsbestätigung genannten Preise. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, ab Werk CH-Nunningen (EXW), inkl. Verpackung, ohne irgendwelche Abzüge, exklusiv MwSt. Preisänderungen und Fehler vorbehalten.
Der Mindestfakturabetrag beträgt für:
Lieferungen Schweiz CHF150.–
Exportlieferungen €200.—
§5 Versand
Der Versand erfolgt (falls nicht anders vereinbart) ab Werk CH-Nunningen (EXW). Der Transport erfolgt auf jeden Fall auf Gefahr des Kunden. Auf Wunsch des Kunden sind wir bereit, auf seine Kosten nach bestem Ermessen, aber ohne Haftung für uns, die Ware gegen Transportrisiko zu versichern. Äusserliche Schäden sind dem Frachtführer sofort bei Zustellung zu melden; nicht erkennbare Schäden sind dem Frachtführer innert 8 Tagen zu melden.
§6 Zahlung/ Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar (falls nicht anders vereinbart). Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn HERBA über den Betrag verfügen kann. Gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HERBA. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Wir behalten uns vor, bei wiederholtem Zahlungsverzug oder Neukunden die Produktion/Lieferung gegen Vorausfaktura vorzunehmen.
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der oben genannten Frist, gerät der Kunde in Zahlungsverzug, wodurch HERBA berechtigt ist, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5% zu berechnen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so mahnt HERBA den Kunden per E-Mail, schriftlich oder telefonisch. HERBA behält sich vor, Mahngebühren von CHF 10.—pro ausgestellte Mahnung zu verrechnen.
§7 Leistungsverweigerungsrecht und Rücktritt
Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Abschluss des Vertrages (Änderungen der Zahlungsfähigkeit oder des Krediturteils und dergleichen) oder erfahren wir später hiervon, so sind wir berechtigt, zunächst die Zahlung für unsere Leistungen zu verlangen. Verweigert der Kunde diese Zahlung, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§8 Schutzrechte Dritter
HERBA ist nicht verpflichtet, die vom Kunden eingesandten Zeichnungen, Skizzen, Modelle und Formen auf die Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter zu prüfen. Demgemäss sind Patent und/oder Gebrauchsmusterverletzungen ausschliesslich vom Kunden zu vertreten. Werden wir aus derartigen Forderungen in Anspruch genommen, so ist der Kunde zur vollständigen Freistellung verpflichtet.
$9 Werkzeuge, Elektroden und Formen
Werkzeuge und Formen, inkl. Zubehörteile, bleiben im Eigentum der HERBA, auch wenn der Kunde einen Anteil an die Kosten ihrer Herstellung bezahlt hat. HERBA verpflichtet sich aber in diesem Fall, ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden mit den entsprechenden Werkzeugen keine Teile für Dritte zu fertigen.
HERBA besorgt auf seine Kosten die Lagerung und Pflege der Werkzeuge und Formen für Nachbestellungen während drei Jahren seit der letzten Lieferung. Auf Wunsch des Kunden werden sie auf dessen Kosten während max. zwei weiteren Jahren durch HERBA aufbewahrt und gepflegt. Werkzeuge und Formen sowie Zubehörteile, über die während drei bzw. fünf Jahren nicht verfügt wird, sind von HERBA nicht weiter aufzubewahren.
§10 Mehr-/Minderlieferungen
Bei allen Aufträgen behalten wir uns 10% Mehr- oder Minderlieferungen vor (falls nicht anders vereinbart).
§11 Besondere Vorbehalte
Handelsübliche Abweichungen von Muster, Farbe, Beschaffenheit, Gewicht usw. bleiben vorbehalten. Abweichungen hinsichtlich der Stofffärbung des Rohmaterials, die handelsüblichen Abweichungen vom Muster sowie durch die Drucktechnik bedingte Unterschiede zwischen Andruck und Auflagendruck bleiben vorbehalten.
Bezüglich der Folienstärke liefern wir im branchenüblichen Toleranzbereich von +/- 10 %, wobei die Stärke der gemessenen Folie gilt.
Grössenabweichungen von +/- 1,5 % im Format geben ebenfalls keinen Anlass zur Reklamation.
Druck: Bei Anfertigung von Sonderwünschen hinsichtlich den Farbtönen, können Reklamationen nicht berücksichtigt werden. Korrekturabzüge werden einmalig unberechnet geliefert, die angefallenen Satzkosten hierfür jedoch zum Selbstkostenpreis berechnet. Weitere Abzüge in verschiedener Ausführung und mehrfarbigem Druck werden zusätzlich berechnet. Für Druckfehler, die der Kunde in dem von ihm als genehmigt bezeichneten Andruck übersehen hat, ist der Kunde haftbar.
Telefonisch aufgegebene Änderungswünsche bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Für alle Druckarbeiten werden Farbabweichungen im Rahmen des Zulässigen vorbehalten. Auch für die Lichtbeständigkeit der Druckfarben können wir keine Gewähr übernehmen. Geringe Schwankungen des Druckstandes sowie ein Ausschuss von ca. 5 % bei bedruckten Produkten sind handelsüblich und berechtigen nicht zu Mängelrügen. Bei Artikeln mit EAN-Code-Druck wird eine Lesequote von 98% angestrebt. Der Kunde ist verpflichtet, sofort nach Eingang der Ware diese auf die Lesbarkeit des EAN-Codes zu überprüfen.
Folgekosten werden von uns nicht übernommen.
§12 Mängel oder Reklamationen
Diese müssen schriftlich innert 10 Tagen nach Empfang der Sendung angebracht werden. Im Falle einer begründeten Beanstandung steht es uns frei, nach eigener Wahl entweder eine einwandfreie Ersatzlieferung zu tätigen oder eine angemessene Preisreduktion zu gewähren. Die Beanstandung der gelieferten Liefergegenstände entbindet nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung, sofern sie im Besitz des Kunden bleiben.
Für verdeckte Mängel gilt eine maximale Garantiedauer von 12 Monaten nach Lieferung. Für Schadenersatzansprüche sowie Ansprüche aus Folgeschäden haftet die HERBA nicht. Bei Schäden, die auf die Leistungen von Unterlieferanten zurückzuführen sind, bleibt die Garantie auf jenen Umfang beschränkt, in dem HERBA auf den Unterlieferanten zurückgreifen kann.
§13 Rücksendungen
Rücksendungen, ohne vorherige Rücksprache mit uns, werden von uns nicht entgegengenommen.
§14 Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, aussergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, tiefgreifende Änderungen in Wertverhältnissen usw. – auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten – verlängert sich, wenn HERBA an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung behindert ist, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird HERBA von der Lieferverpflichtung befreit. Sofern die Lieferverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird HERBA von der Lieferverpflichtung befreit, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich HERBA nur dann berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt.
§15 Gerichtsstand
Nunningen ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
§16 Schlussbestimmungen
HERBA behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
(Version 2024_1, Änderungen vorbehalten)